Gegenstand der nachfolgenden Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen zwischen dem Auftragnehmer Büroservice Feth, Karlsruhe (nachfolgend kurz "AufN" genannt) und dem Auftraggeber (nachfolgend kurz "Kunde" genannt).
Alle geschäftlichen Angelegenheiten werden seitens des AufN und dem Kunden streng vertraulich behandelt. Die Vertraulichkeit besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.
Dienstleistungen des AufN können nach Vereinbarung in Anspruch genommen werden.
Im Rahmen seiner vertraglichen Aufgaben haftet der Auftragnehmer dem Auftraggeber/Kunden gegenüber nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
Der AufN oder dessen Mitarbeiter können nicht verantwortlich gemacht werden für:
Eine Haftung seitens des AufN oder dessen Mitarbeiter durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung ist auf einen Höchstschadensersatzbetrag von 260, Euro beschränkt. Eine Haftung gegenüber Dritten besteht nicht.
Die Dienstleistungen des AufN dürfen nicht für Zwecke benutzt werden, die gegen die
guten Sitten verstoßen oder mit der Handlungsweise eines ordentlichen Kaufmanns nicht im
Einklang stehen.
Zuwiderlaufende Handlungen und illegale Tätigkeiten des Kunden verpflichten diesen zu vollem
Schadensersatz gegenüber dem AufN und Erstattung von evtl. Kosten, Gebühren,
Ansprüchen, Geldstrafen usw. , sofern diese aufgrund eines vertragswidrigen Verhaltens des
Kunden gegen den AufN bewirkt werden.
Die Dienstleistungen des AufN für den Kunden sind jeweils nach Rechungsstellung innerhalb sieben Tagen ab Rechnungsdatum fällig und zahlbar. Erfolgt keine fristgemäße Zahlung, so ist AUFN ab dem 15. Tag nach Fälligkeit der Rechung von jeder Leistung frei.
Grobe Verstöße gegen die Geschäftsbedingungen durch den Kunden oder durch die Mitarbeiter des Kunden berechtigen den AufN zur fristlosen Kündigung des Vertrages.
Das Arbeitsprogramm des AufN und die Preisübersicht in der jeweils gültigen Fassung sind Vertragsbestandteil.
Werden einzelne Bedingungen außer Kraft gesetzt oder geändert, so haben sie erst dann Gültigkeit, wenn sie von dem AufN schriftlich bestätigt worden sind.
Streik und höhere Gewalt entbinden den AufN von den zugesagten Leistungen, ohne dass Schadensersatzansprüche von Kunden entstehen.
Gerichtsstand ist Karlsruhe.
Karlsruhe, 01. Januar 2002
Quelle: http://www.bueroservice-feth.de/agb.html